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Bauberatung Gries GmbH
Friedens Aue 2
54439 Palzem
Büro: Diedenhofener Str. 1, 54294 Trier
Bauberatung für energetische Sanierung & Förderungen.
Herr Benedict Gries
Tel.: +49 6583 / 867 42 79
E-Mail: info@bauberatung-gries.de
Mehr Info:
2024 wurde die EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 grundlegend überarbeitet. Das Kernziel: Alle Gebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden. Was genau bedeuten die neuen Vorschriften für Sie und Ihre Immobilie?
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) = EU-Vorgabe zur Gesamteffizienz von Gebäuden
Gebäudeenergiegesetz (GEG) = Deutsches Gesetz, das die EPBD umsetzt
Wichtig fürs Verständnis
Deutschland muss die EU-Gebäuderichtlinie zunächst noch in nationales Recht übersetzen – also u.a. ins bestehende GEG übertragen. Die Frist hierfür endet am 28. Mai 2026. Für die Praxis heißt das: Sie sollten sich jetzt mit den zu erwartenden Vorgaben beschäftigen, weil sie bald Teil des deutschen Gesetzes werden.
Muss ich meine Bestandsimmobilie sanieren?
Zwei Infos vorweg:
1. Jedes EU-Land muss seinen Energieverbrauch von Wohngebäuden im Vergleich zum Stand von 2020 bis 2030 um mindestens 16 % reduzieren, bis 2035 sogar um 20-22 %. Über die Hälfte dieser Einsparungen sollen vor allem durch die Renovierung besonders ineffizienter Gebäude erfolgen.
2. Aus der EPBD geht kein pauschaler Sanierungszwang für jedes Wohngebäude hervor, sondern vielmehr ein gesamtstaatlicher Sanierungsfahrplan.
Was heißt das jetzt für Sie?
Aktuell gibt es keinen Sanierungsdruck für Privatimmobilien. Doch sobald das nationale Recht (ab spätestens 29. Mai 2026) in Kraft tritt, können neue Mindeststandards auf Sie zukommen. Diese gelten dann insbesondere bei größeren Renovierungen, einem Kauf, Verkauf oder einer Vermietung. Handelt es sich dabei um eine Immobilie mit schlechten Energiewerten, müssen Sie mit größeren Sanierungsmaßnahmen rechnen. Doch selbst wenn Sie keinen dieser Schritte planen, sollten Sie die Änderungen der Rechtslage gut im Blick behalten.
Erforderliche Standards für private Neubauten
• Bis 29.12.2029:
- Neubauten müssen solarfähig gemacht werden (= Planung so, dass eine PV-Anlage später problemlos installiert werden kann)
• Ab dem 01.01.2030:
- Neubauten müssen Nullemissionsgebäude sein (= Energieverbrauch liegt nahezu bei null & keine CO2-Emissionen).
- Auf neuen Wohngebäuden sowie neu überdachten Parkplätzen, die physisch ans Gebäude angrenzen, muss eine Solaranlage installiert werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist.
Was sich dieses Jahr ändert:
Nach dem derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetz gelten beim Heizungstausch schrittweise Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen demnach ab dem 30.06.2026 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, in kleineren Kommunen ab 2028.
Im Februar hat die Bundesregierung jedoch geplante Änderungen vorgestellt:
• Die 65-%-Quote soll entfallen.
• Fossile Heizsysteme sollen bis auf Weiteres erlaubt bleiben, wenn sie zumindest zum Teil klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
• Ab 2029 muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei 10 % liegen.
• Im Jahr 2030 wird geprüft, ob damit die geplanten Klimaziele erreicht werden.
Davon unberührt bleiben die restlichen Sanierungsvorgaben: Für ein neues Dach oder neue Fenster gelten weiterhin die im GEG vorgegebenen Mindestdämmwerte.

Wenn möglich, soll ab 2030 jeder Neubau mit einer Solaranlage ausgestattet sein.

Die neue EU-Gebäuderichtlinie
Welche Vorschriften gelten ab 2026? Alles Wichtige verständlich erklärt.
Energie
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