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Eine Immobilie erben – das klingt wunderbar! Doch erwartet oder unverhofft zu einem Haus zu gelangen, ist auch mit Pflichten und Risiken verbunden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Erbfall achten müssen.

Erbe annehmen oder ausschlagen?

Sie sind nicht verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Handelt es sich um eine baufällige oder überschuldete Immobilie, können Sie das Erbe auch innerhalb einer sechswöchigen Frist (längere Frist nur in Ausnahmen möglich) ausschlagen. Wichtig ist auch, die laufenden Kosten der Immobilie zu berücksichtigen. Denn als Erbe sind Sie fortan für Versicherungskosten, Grundsteuer und weitere Kosten verantwortlich.


Aber Achtung: Beim Erben gilt das Motto „ganz oder gar nicht“. Wenn Sie die baufällige Immobilie ausschlagen, verlieren Sie auch Ihr Anrecht auf das prall gefüllte Sparbuch des Erblassers.


Erbschein beantragen

Entscheiden Sie sich, das Erbe anzunehmen, müssen Sie den Erbschein beantragen. Das machen Sie beim zuständigen Nachlassgericht im letzten Wohnort des Erblassers. Dafür brauchen Sie die Sterbeurkunde, Ihren Personalausweis, das Testament bzw. einen Nachweis über die Verwandtschaft sowie die Namen aller Erben. Für die Ausstellung des Erbscheins fallen in der Regel Gebühren an.


Erbschaftssteuer

Wenn Sie etwas erben, fällt dafür Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Steuern richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Es gibt unterschiedliche Steuersätze von 7 % bis hin zu 50 %. Enge Verwandte nutzen außerdem Freibeträge. Bleibt der Wert Ihres Erbes innerhalb Ihres Freibetrags, müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Bei vom Erben selbstbewohnten Immobilien kann es zudem steuerliche Ausnahmen geben.


Zur Berechnung der Erbschaftssteuer benötigen Sie deswegen auch den Gesamtwert Ihres Erbes inklusive des Wertes der geerbten Immobilie. Hier verschafft ein Gutachten Klarheit, damit Sie steuersparende Wertminderungen nutzen können – und Sicherheit, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.


Achtung: Erbengemeinschaft!

Sind Sie Alleinerbe, können Sie alle Entscheidungen allein treffen. Gibt es neben Ihnen weitere Erben, bilden Sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Grundsätzlich können Sie innerhalb der Gemeinschaft nur gemeinsam Entscheidungen treffen. Zur Erleichterung können Sie jedoch Vollmachten ausstellen.


Grundbuchänderung

Damit die Immobilie nach dem Erbe auch wirklich Ihnen gehört, müssen Sie eine Änderung im Grundbuch vornehmen. Der Blick ins Grundbuch lohnt aber auch schon vorher, um eventuelle Altlasten wie Grundschulden, Nießbrauch oder Wohnrechte ausfindig zu machen und in der Wertermittlung zu berücksichtigen. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit, um nicht mehr benötigte Eintragungen löschen zu lassen. Die Änderungen im Grundbuch lassen Sie bei einem Notar vornehmen.


Wichtig: Lassen Sie sich beraten!

Ein Erbe ist niemals nur ein Geldsegen, sondern fast immer auch mit Verpflichtungen verbunden. Dabei alles richtig zu machen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist ohne Erfahrung und Fachwissen schier unmöglich. Lassen Sie sich bei einem Erbfall deswegen unbedingt anwaltlich beraten – insbesondere, wenn Immobilien im Spiel sind. Übersteigt der Wert Ihres Erbes Ihren Freibetrag, sollten Sie außerdem Ihren Steuerberater hinzuziehen.

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