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Rechtzeitig planen, Stolperfallen vermeiden und das eigene Zuhause optimal weitergeben.

Den Gedanken ans Erben schieben wir gerne ins Hinterstübchen. Schließlich hängt damit doch ein familiärer Verlust zusammen – oder etwa nicht? Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Hausübergabe von Anfang an unkompliziert gestalten und Ihren Erben damit das Leben erleichtern können.


Hinweis: Wer über die Staatsgrenzen hinaus verschenkt oder vererbt, sollte sich in beiden Ländern steuerlich beraten lassen.


Lieber schenken statt vererben?

Die Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften sind in Deutschland identisch. Allerdings erneuern sich nur Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich also größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Ein weiterer Vorteil: Die vorweggenommene Erbfolge reduziert das Konfliktpotenzial zwischen den Erben – denn böse Überraschungen im Todesfall bleiben damit aus.

Der jeweilige Verwandtschaftsgrad bestimmt darüber, ab welchem Betrag Sie Steuern zahlen müssen. Zusätzlich entscheidet Ihre Steuerklasse, wie hoch der Steuersatz ausfällt.


Sicherheit durch Wohnrecht und Nießbrauch

Wer seine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf seine Nachkommen übertragen möchte, sollte seinen persönlichen Wohnraum mittels Wohnrecht oder Nießbrauch absichern. Lebenslange Wohnrechte gelten ausschließlich für den Begünstigten und werden ins Grundbuch eingetragen. Bei korrekter Formulierung bleibt dieses dingliche Recht auch im Falle eines Hausverkaufs bestehen.

Ein Nießbrauchrecht wirkt sich umfassender aus. Auch hierbei darf der Begünstigte bis zum Lebensende im Haus wohnen bleiben. Zusätzlich steht ihm aber der Nutznieß zu – also bspw. Mieteinnahmen. Der Begünstigte ist jedoch verpflichtet, das Haus zu pflegen und im Sinne des neuen Eigentümers gut zu wirtschaften. In der Regel muss der Nießbraucher sämtliche, die Immobilie betreffende Lasten während seiner Nutznießung tragen.


Wann ist ein Nießbrauch sinnvoll?

Das kommt ganz auf Ihre familiäre und häusliche Situation an. Wenn Ihr Erbe (neuer Eigentümer der Schenkungsimmobilie)

1. selbst ein Haus / eine Wohnung besitzt, 

2. vorerst nicht mit in die geschenkte Immobilie einziehen will

3. und diese teilweise vermietet werden kann, 

bietet sich der Nießbrauch an. Damit sichern Sie sich als Schenkender wertvolle Einnahmen fürs Alter, haben Ihr Haus aber bereits auf Ihre Nachkommen übertragen.

Müssen Sie dann eines Tages in ein Pflegeheim umziehen, können Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus weitervermieten. Bei einem Wohnrecht wäre dies nicht möglich.


Was Sie bei einem Wohnrecht beachten sollten

Ein Wohnrecht ist dann sinnvoller, wenn es keine Nutznießung in Form von Mieteinnahmen oder Ähnlichem gibt. Zieht der Begünstigte ins Heim, ist davon auszugehen, dass er die Wohnungsnutzung auf Dauer aufgibt. Tipp: Regeln Sie diesen Fall bereits schriftlich im Übertragungsvertrag.


Tabellen mit Freibeträgen und Steuersätzen im ePaper lesen:

https://www.immoviertel.de/epaper-downloaden

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Wohnrecht und Nießbrauch garantieren bis in hohe Alter ein Dach über dem Kopf.

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