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Energetische Sanierungen sind in vielen Fällen auch für Eigennutzer steuerlich begünstigt.

Der passende Partner
für Ihre Region:
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BSW Steuerberatungsgesellschaft mbH

Am Kleinbahnhof 11-12
66740 Saarlouis

Digital denken. Persönlich beraten.

Herr Oliver Balle & Frau Daniela Russ

Tel.: +49 (0) 6831/698070
E-Mail: info@bsw-steuerberater.de

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Eine eigene Immobilie ist etwas Feines und dient für viele als Kapitalanlage. Doch wenn es um das Thema Steuern geht, entsteht schnell Verwirrung: Was ist möglich? Woran muss ich unbedingt denken? Die folgenden Abschnitte geben Ihnen eine erste solide Orientierung.

Steuerspartipps als Eigennutzer


Handwerker- & Dienstleistungskosten

Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, können Sie 20 % der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung angeben. Dazu zählen bspw. Ausgaben für Renovierungen, Reinigungsdienste oder die Gartenpflege. So lassen sich pro Jahr maximal 1.200 € abziehen.


Arbeitszimmer

Falls Ihr Homeoffice den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Arbeit darstellt, können Sie dieses unter bestimmten Voraussetzungen vollständig als Werbungskosten geltend machen. Das Büro muss dafür jedoch von den Privaträumen abgetrennt und nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt werden. Die Einrichtung darf nur Gegenstände enthalten, die zur Ausübung der Tätigkeit nötig sind. 


Energetische Sanierungen 

Maßnahmen wie die Ersetzung der Heizungsanlage, Wärmedämmung von Wänden oder Dachflächen sowie Fenstererneuerungen fallen unter die aktuellen Steuerförderungen. Sie können 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt in Ihrer Steuererklärung absetzen – maximal 40.000 € pro Wohnobjekt. Voraussetzung sind u.a. die Eigennutzung und die Ausführung durch Fachunternehmen.


Steuerspartipps für Vermieter


Grunderwerbsteuer sparen

Teilen Sie den Kaufpreis realistisch im Kaufvertrag auf – bspw. so:

• Grundstück: 350.000 € 

• mitverkaufte Einbauküche: 15.000 € 

• Sauna: 2.500 € 

So unterliegen nur die 350.000 € der Grunderwerbsteuer, nicht aber die Gesamtsumme. 


Alle abzugsfähigen Kosten ansetzen 

Als Vermieter können Sie u.a. Ausgaben für die Instandhaltung, Nebenkosten, Zinsen, Grundsteuer, Kontoführung und Fahrten steuerlich geltend machen. Tragen Sie hierfür alle Kosten in die sogenannte Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung ein.


Grunderwerbsteuer bei Verkauf innerhalb der Familie

Ein Haus innerhalb der Familie zu veräußern, kann steuerliche Vorteile mit sich bringen – bspw. durch die Vermeidung der Erbschaftssteuer. Zusätzlich entlastet die Befreiung von der Grunderwerbsssteuer zwischen den meisten Verwandtschaftsgraden Ihr Portemonnaie:


Sehen Sie sich die Tabelle im ePaper an


Wann ist das Thema Abschreibungen für mich relevant? 

Abschreibungen (kurz: AfA) spielen nur dann eine Rolle, wenn Sie durch Ihre Immobilie auch Einnahmen generieren – in Form von Vermietung oder einer gewerblichen Nutzung. Handelt es sich um ein selbstgenutztes Wohnobjekt, dürfen Sie nichts abschreiben (Ausnahmen: energetische Sanierungen und eigengenutzte Gebäude mit Denkmalschutz). 


Die zwei Methoden der Abschreibung

Je nach Gebäudebaujahr bzw. Erwerbsdatum gilt entweder die lineare oder die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung kommt jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom Anschaffungswert zum Tragen (abhängig vom Baujahr 2-3 %). Dieses Verfahren schenkt Planungssicherheit und ist angenehm übersichtlich.

Fällt der Baubeginn oder der Kaufvertrag Ihrer Wohnimmobilie zwischen den 01.10.2023 und 30.09.2029, gilt die degressive Abschreibung. Hierbei wird jedes Jahr ein konstanter Prozentsatz vom verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben. Die Beträge sind dadurch zu Beginn höher und sinken mit der Zeit.

Ein Wechsel zur linearen AfA lohnt sich dann, wenn diese höher als die degressive Abschreibung wäre.

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Abschreibungen sind vor allem für Vermieter steuerlich interessant.

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Kaufen, versteuern, abschreiben

Steuerspartipps & Wissenswertes für Immobilienbesitzer
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