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Thimmel & Stemper Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB

Belvedere 1
54296 Trier

Ihre zuverlässigen Ansprechpartner in allen steuerlichen und betriebswitschaftlichen Angelegenheiten.

Herr Andreas Stemper

Tel.: +49 651 / 9120360
E-Mail: info@thimmelstemper.de

Mehr Info:

Eine steuerliche Beratung lohnt sich fast immer. So machen Sie alles richtig und schöpfen das ganze Sparpotenzial aus.

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Zugegeben: Alles im Blick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Denn nicht jede Option passt zu jeder Situation – und manche sind an besondere Voraussetzungen geknüpft. Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin begleiten. So schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten optimal aus – ganz ohne Verwaltungschaos.

Grunderwerbsteuer sparen

Beim Kauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an. Die Höhe variiert je nach Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet. In Rheinland-Pfalz liegt sie aktuell bei 5 % des Kaufpreises. 

Oftmals kaufen Sie aber nicht nur die Immobilie plus Grundstück, sondern weitere damit verbundene Gegenstände. Etwa die Einbauküche, eine Markise, die Sauna im Keller oder Gartengeräte. Wenn Sie den Kaufpreis dieser beweglichen Gegenstände gesondert ausweisen, reduziert das den Kaufpreis – und somit auch die Grunderwerbsteuer.

Aber Achtung: Die Beträge müssen realistisch gewählt sein. Bei Unsicherheiten hilft ein Gutachten.


Steuervergünstigungen für (teil-)vermietete Immobilien nutzen

Schon die teilweise Vermietung Ihrer Immobilie eröffnet neue Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Anrechenbar sind beispielsweise Hypothekenzinsen sowie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Auch die Abschreibung des Hauses – also der altersbedingte Wertverlust – gehört dazu. Das heißt: Auch ohne Ausgaben können Sie die Steuerlast reduzieren.

Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen, darunter insbesondere die sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises in „Grund und Boden“ und „Gebäude“.


Handwerkerleistungen absetzen (auch ohne Vermietung)

Selbst wenn Sie Ihre Immobilie vollständig selbst nutzen, können Sie Handwerkerkosten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG).


Voraussetzungen:

  • Die Arbeiten finden in Ihrem Haushalt oder Ihrer Ferienwohnung statt

  • Arbeits- und Materialkosten sind getrennt ausgewiesen

  • Die Zahlung erfolgt unbar (z. B. per Überweisung)

Extratipp:

Verschieben Sie größere Arbeiten ins Folgejahr, wenn Sie die 1.200 €-Grenze bereits ausgeschöpft haben.


Steuerbonus für energetische Sanierungen nutzen

Maßnahmen wie neue Fenster, bessere Dämmung oder moderne Heiztechnik werden steuerlich belohnt: Nach § 35c EStG gibt es bis zu 40.000 € Steuerbonus pro Objekt – verteilt auf drei Jahre.


Steuervorteile in Sanierungsgebieten nutzen 

In vielen Städten gibt es festgelegte Sanierungsgebiete – Wohnlagen, die gezielt gefördert werden. Befindet sich Ihre Immobilie in einem solchen Gebiet, können Sie gemäß § 7h EStG bis zu 100 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen: 

  • Bei Vermietung: über 12 Jahre 

  • Bei Eigennutzung: über 10 Jahre

Informieren Sie sich deswegen unbedingt vor Sanierungsbeginn bei der Gemeinde oder dem Bauamt, ob Ihre Immobilie dazugehört – und welche Auflagen gelten.

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Freibetrag schon ausgeschöpft? Am Jahresende lohnt es sich nachzurechnen und weitere Investitionen und Reparaturen ins nächste Jahr zu verschieben.

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Steuern steuern – Wie Sie als Immobilienbesitzer Steuern sparen

Eine eigene Immobilie – das klingt nach Freiheit, Individualität und unbegrenzten Möglichkeiten. Und wirklich: Auch bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Steuern haben Sie ganz neue Möglichkeiten. Sechs davon zeigen wir Ihnen hier.
Versicherungen & Finanzen

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