
Wasserschäden nach einem Hochwasser sind ein typischer Fall für die Elementarversicherung.
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für Ihre Region:

Provinzial Versicherung - Ney & Eisenkrein GbR
Kunoweiher 2
54439 Saarburg
immer da, immer nah – die Provinzial Versicherung
Geschäftsstelle "Am Fruchtmarkt"
Herr Johannes Ney
Tel.: +49 (0) 6581 / 91610
E-Mail: am.fruchtmarkt@gs.provinzial.com
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Ein Eigenheim ist Rückzugsort, Vermögenswert und oft ein echtes Herzensprojekt. Doch Häuser sind nicht unverwundbar: Ein Sturm nagt ein Loch ins Dach, ein Starkregen macht den Keller ungewollt zum Tretbecken. Eine echte Erleichterung, wenn dann der passende Versicherungsschutz greift.
Der Versicherungs-Baukasten für Ihr Eigenheim
Rund ums Haus greifen mehrere Versicherungen ineinander. Die wichtigste ist die Wohngebäudeversicherung. Sie schützt die Substanz Ihres Hauses – also Dach, Wände und fest verbaute Teile – bei Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Sturm oder Feuer. Häufig sind auch fest installierte Anlagen wie Garage, Wärmepumpe oder Solarthermie eingeschlossen.
Die Elementarversicherung ergänzt diesen Schutz. Sie sichert Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch ab. Risiken, die in vielen Regionen zunehmend eine Rolle spielen.
Die Hausratversicherung schützt alles Bewegliche im Haus, etwa Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Die private Haftpflicht beziehungsweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hilft, wenn Dritte zu Schaden kommen, zum Beispiel auf einem nicht gestreuten Gehweg.
Elementarschutz: der oft unterschätzte Baustein
Viele Hausbesitzer fühlen sich mit ihrer Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. Doch bei Naturereignissen zeigt sich schnell: Dieser Schutz hat oft eine Lücke. Etwa bei Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutsch oder Schneedruck. Diese sogenannten Elementarschäden müssen meist über einen zusätzlichen Baustein abgesichert werden.
Warum das wichtig ist, zeigt ein typisches Beispiel: Nach einem heftigen Starkregen steht plötzlich der Keller unter Wasser. Wände und Boden werden beschädigt. Ohne Elementarversicherung übernimmt die Wohngebäudeversicherung diesen Schaden in der Regel nicht. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse gewinnt dieser Schutz an Bedeutung. Viele Schäden entstehen heute nicht mehr nur in klassischen Hochwassergebieten, sondern auch dort, wo Regenwasser plötzlich nicht mehr abfließen kann.
Sonderkündigungsrecht beim Hausverkauf
Beim Verkauf eines Hauses bleibt der Versicherungsschutz zunächst bestehen. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über, sobald der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen ist.
Als neuer Versicherungsnehmer hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag meist innerhalb eines Monats nach Information über den Eigentümerwechsel kündigen oder eine neue Versicherung abschließen.
Wichtig für Verkäufer: Der Versicherer sollte möglichst zeitnah über den Eigentümerwechsel informiert werden.
In vielen Verträgen gilt dafür eine Frist von etwa einem Monat. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es außerdem bei Beitragserhöhungen ohne zusätzliche Leistungen oder nach einem Schadensfall.
Verträge regelmäßig prüfen
Häuser verändern sich und damit auch der Versicherungsbedarf. Meldepflichten entstehen etwa bei Anbauten, Dachausbau oder einer neuen Photovoltaikanlage. Auch längerer Leerstand oder eine Nutzungsänderung sollten dem Versicherer gemeldet werden, da sich das Risiko verändern kann.
Experten empfehlen daher eine einfache Routine: Alle zwei bis drei Jahre die Versicherungsverträge prüfen. Besonders nach Umbauten oder Modernisierungen lohnt sich ein Blick in die Police. Stimmen Wohnfläche, Ausstattung und Versicherungssumme noch? So bleibt der Schutz aktuell und Ihr Zuhause gut abgesichert.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen regelmäßig, um den Schutz fürs Eigenheim aktuell zu halten.

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